ABC Fewo Service

ABC Fewo Service Wismar
Ingmar Barsch
Baustraße 70, 23996 Wismar
Tel. 03841-3359160

Der ABC Fewo Service bietet die Vermittlung von Ferienwohnungen und Ferienhäusern im Auftrag des Vermieters oder Eigentümers zum Zweck der Anmietung.
Die angebotenen Ferienunterkünften sind kein Eigentum des ABC Fewo Service. Der ABC Fewo Service tritt im Auftrag des jeweiligen Eigentümers als Vermittler der Ferienunterkunft an Mieter. Der Mietvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Eigentümer der Ferienunterkunft als Vermieter und dem Mieter zustande. Der ABC Fewo Service ist und wird kein Vertragspartner des Mieters. Der ABC Fewo Service haftet nicht für Mängel an den Ferienunterkünften oder Schäden die dem Mieter durch das Mieten der Ferienunterkunft entstehen. Hier ist grundsätzlich der Vermieter in der Haftung.


1. Vertragsabschluss
Der Mieter kann über die Website www.abcwismar.de verbindlich eine Ferienunterkunft für einen gewünschten Zeitpunkt buchen. Mit Zusendung der Buchungsunterlagen (Buchungsbestätigung, Zahlungsinformationen, Anreiseinformationen) per E-Mail oder Post ist der Vertrag rechtsgültig abgeschlossen. Die Ferienunterkunft wird ausschließlich für die im Mietvertrag vereinbarte Zeit und Personenanzahl vermietet. Die Bereitstellung der Ferienunterkunft erfolgt nur, wenn der vereinbarte Mietpreis (Anzahlung, sowie Restzahlung) vollständig und fristgerecht durch den Mieter bezahlt wurde.

2. Anreise und Abreise
Jede Ferienunterkunft kann nur zur frühestmöglichen Anreisezeit betreten werden. Diese ist in der Regel 15:00 Uhr bzw. bei einigen Wohnungen 16 Uhr sein. Sie erhalten die genaue Anreisezeit mit den Anreiseinformationen. Eine frühere Schlüsselabholung ist nicht möglich. Am Tag der Abreise ist die Ferienunterkunft bis spätestens 10.00 Uhr zu verlassen.

3. Haftung und Pflichten des Mieters
Während des Aufenthaltes ist jeder Mieter verpflichtet, das Ferienhaus bzw. die Ferienwohnung selbst sauber zu halten und am Abreisetag besenrein zu übergeben. Die Endreinigung wird ausschließlich durch unser Personal durchgeführt. Leichte Arbeiten, wie Abwaschen, Geschirrspüler ausräumen, Mülleimer leeren, sind vom Mieter selbst zu erledigen. Außerdem müssen alle Gegenstände, die während des Aufenthaltes beschädigt wurden oder abhandengekommen sind, ersetzt werden. Der Mieter hat das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und ist für alles, was zum Mietobjekt gehört, verantwortlich. In haustierfreundlichen Ferienobjekten denken Sie bitte daran, dass Ihre Haustiere nicht auf die Polstermöbel oder Betten gehören, auch das Rauchverbot ist in den Nichtraucherobjekten strikt einzuhalten. Bei Nichtbeachtung berechnen wir eine Aufwandspauschale für die Zusatzreinigung in Höhe von 50,00 € brutto. Der Mieter haftet bei Verlust/Diebstahl der ihm ausgehändigten Schlüssel. Der Mieter ist verpflichtet, alle Mängel und Schäden, die in der Zeit entstehen, in der er das Mietobjekt bewohnt, sofort zu melden. Dem Mieter obliegt der Beweis, dass ein Schaden nicht während seiner Mietzeit entstanden ist und ihn oder die ihn begleitenden Personen kein Verschulden trifft. Der Vertragspartner/Mieter haftet persönlich für alle Mitreisenden.

4. Haftung und Pflichten des Vermieters
Der Vermieter hat die Ferienunterkunft pünktlich und in vereinbarten Zustand zu übergeben. Der Vermieter haftet nicht für Beeinträchtigungen wie Baustellen oder Bauarbeiten, die nicht von ihm beauftragt wurden, oder für höhere Gewalt. Sollten Mängel in der Ferienunterkunft vorhanden sein, so sind diese dem Vermieter unverzüglich nach Entdecken mitzuteilen. Dem Vermieter muss Gelegenheit gegeben werden, die Mängel in der dafür notwendigen Zeit zu beheben.

5. Zahlungsbedingungen
Wenn Sie online oder telefonisch eine Ferienunterkunft bei uns gebucht haben, erhalten Sie per Email die entsprechenden Unterlagen zur Unterkunft und zur Zahlung des Reisepreises. Nach der erfolgten Buchung ist innerhalb von 7 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zu überweisen. Der Restbetrag ist 8 Wochen vor Reiseantritt zu begleichen.

6. Übernachtungssteuer in Wismar und Schwerin
Die Hansestadt Wismar und die Stadt Schwerin erheben eine Übernachtungssteuer in Höhe von 5%. Sollten Sie aus geschäftlichen, beruflichen oder Studiengründen in Wismar übernachten und dies nachweisen können, ist keine Übernachtungssteuer zu zahlen.

7. Stornierung

Rücktrittserklärungen zum bestehenden Mietvertrag müssen immer schriftlich (per E-Mail oder auf dem Postweg) erfolgen.
Treten Sie vom Mietvertrag zurück, bemühen wir uns den Zeitraum neu zu vermieten. Bitte beachten Sie, dass wir in jedem Fall eine einmalige Bearbeitungsgebühr pro Stornierung in Höhe von 49,00 € berechnen. Gelingt es nicht den Zeitraum neu oder teilweise weiterzuvermieten, wird entsprechend dem Mietausfall folgende Entschädigungszahlung, zusätzlich zur einmaligen Bearbeitungsgebühr fällig:

  • bis 61 Tage vor Mietbeginn 0% des Gesamtmietpreises (abzüglich aller nicht anfallenden Kosten, wie zum Beispiel Endreinigung, Wäschepaket, Übernachtungssteuer)
  • vom 60. bis 31. Tag vor Mietbeginn 50 % des Gesamtmietpreises (abzüglich aller nicht anfallenden Kosten, wie zum Beispiel Endreinigung, Wäschepaket, Übernachtungssteuer)
  • vom 30. bis 7. Tag vor Mietbeginn 80 % des Gesamtmietpreises (abzüglich aller nicht anfallenden Kosten, wie zum Beispiel Endreinigung, Wäschepaket, Übernachtungssteuer)
  • ab 6 Tage vor Reiseantritt, bei Nichterscheinen und Stornierung nach Mietbeginn 100 % des Gesamtmietpreises (abzüglich aller nicht anfallenden Kosten, wie zum Beispiel Endreinigung, Wäschepaket, Übernachtungssteuer)

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

Ersatzmieter
Bis zum Mietbeginn kann sich jeder Mieter durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn er uns dies mitteilt.

Unser Tipp: Sicher und unbeschwert in den Urlaub
Es kann immer etwas Unvorhergesehenes passieren. Damit Sie bei Stornierung und Abbruch Ihrer Reise, aber auch bei Mobiliarschäden und Schlüsselverlust finanziell abgesichert sind, empfehlen wir Ihnen den zuverlässigen Reiseschutz der ERGO Reiseversicherung. Sollten Sie sich während Ihrer Unterkunftsbuchung noch nicht für einen Reiseschutz entschieden haben, können Sie ihn innerhalb der nächsten 3 Tage hier noch online abschließen.
https://www.reiseversicherung.de/baRuntime/start?agency=032151000000&ba=tid

8. Kündigung
Nach dem Bezug der Ferienunterkunft ist der Mietvertrag für beide Vertragsparteien nur aus wichtigem Grund kündbar. Im Falle einer vorzeitigen Abreise des Mieters ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes wird der gesamte Mietbetrag einbehalten. Sollte die Ferienunterkunft unbewohnbar sein, erhält der Mieter anteilig seinen Mietpreis durch den Vermieter erstattet.

9. Langzeitmiete
Bitte beachten Sie, dass bei Langzeitmieten automatisch alle 14 Tage eine Zwischenreinigung zwingend durchgeführt werden muss. Die Kosten dieser Zwischenreinigung sind extra und müssen, sofern nicht individuell vereinbart, vom Mieter des Ferienobjekts getragen werden.

10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der Mietbedingungen unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

11. Internet/TV-Empfang
Bei Objekten mit Internet/WLAN und TV stellt der Vermieter dem Mieter die Benutzung des Internet- und TVanschlusses kostenfrei zu Verfügung. Der Besuch von Internetseiten mit illegalem Inhalt ist ausgeschlossen. Aus der kostenlosen Zurverfügungstellung kann kein Rechtsanspruch auf Funktionalität abgeleitet werden. Mieter und Vermieter sind sich darüber einig, dass etwaige Kosten, die durch eine vertragswidrige Nutzung bzw. eine Nutzung entgegen dem zuvor genannten Rahmen entstehen, vom Mieter zu tragen sind. Weiterhin sind sich Mieter und Vermieter darüber einig, dass der Mieter dem Vermieter eine entsprechende Mitteilung darübermachen muss, wenn er Kenntnis oder auch nur den Verdacht davon hat, dass eine kostenpflichtige oder illegale Internetseite besucht bzw. geöffnet worden ist. Das Versenden von Nachrichten illegalen, gewaltverherrlichenden oder pornografischen Inhalts über den Anschluss des Vermieters ist verboten. Der Mieter haftet für einen evtl. Schaden.

12. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter ist der jeweilige Sitz des Vermieters der betreffenden Ferienunterkunft.

Stand: 01.07.2023

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